Unzufrieden mit Coaching oder Online Kurs - Jetzt Geld zurück!

  • Kostenlose Ersteinschätzung & Schnelle Hilfe
  • Volles Geld zurück fordern durch oftmals fehlender Lizenzen
  • Anfechtung auf Basis FernUSG (Urteil Celle OLG, Az.: 3 U 85/22)
  • Renommierte Top-Kanzlei mit über 3.000 gewonnen Fällen
  • Inkasso-Prozess stoppen

Angeblich kein Widerrufsrecht? Leistung entspricht nicht dem Versprochenen? Wir helfen Ihnen aus dem Vertrag raus!

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat am 01.03.2023 (Az.: 3 U 85/22) entschieden, dass Online-Coaching-Verträge als Fernunterrichtsverträge gelten, für die eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nötig ist. Da viele Coaches diese Zulassung nicht haben, sind ihre Verträge unwirksam, und Betroffene sind von weiteren Zahlungen befreit und können bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Hoch-spezialisierte Anwälte

Dank zahlreicher Fälle, können wir erfolgreich die unzureichende Vertragsgestaltung von unseriösen Coaches zu Ihren Vorteil nutzen und bis zu 100% Ihrer Zahlungen zurückgewinnen.

Moderner Support

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf moderne und schnelle Kommunikationsmethoden via Whatsapp, Zoom oder Telefon.

Rückabwicklungen

Erhalten sie geleistete Zahlungen schnellst-möglich zurück und stoppen sie etwaige Mahnungen, Inkasso oder Gerichts-Prozesse bevor es zu spät ist.

Eine Vielzahl der Online Coachings, Kurse oder Seminare sind anfechtbar!

  • Täuschung: Eine Täuschung besteht, wenn falsche Angaben über wesentliche Vertragsbestandteile gemacht werden, die den Vertragsschluss beeinflusst haben. Dazu zählen falsche Informationen über die Qualifikation des Coaches, irreführende Erfolgsstatistiken oder unzutreffende Versprechungen über die Coaching-Ergebnisse.
  • Wucher: Dies liegt vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, etwa wenn für geringe oder standardisierte Coaching-Leistungen hohe Gebühren verlangt werden oder versteckte Kosten anfallen, die im Vertrag nicht ausgewiesen sind.

  • Betrug: Betrug ist eine vorsätzliche Form der Täuschung, bei der durch unwahre Angaben bewusst zum Vertragsschluss verleitet wird. Beispiele sind falsche Informationen über den Coaching-Inhalt, absichtlich irreführende Erfolgsquoten oder nicht existierende Zertifizierungen. Auch Hinweise auf Pyramiden- oder Schneeballsysteme, oft als Multi-Level-Marketing bezeichnet, können vorliegen. Betrug kann strafrechtliche Folgen haben.

  • Fehlende Lizenzen: Insbesondere die Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist oftmals nicht erfüllt. Dies ermöglicht uns den Vertrag für Nichtig zu erklären und sämtliche Kosten und unrechtmäßige Forderungen rückabzuwickeln.
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